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Rheinland-Pfalz eröffnet neue Bestattungsformen

Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Vor allem die neu eingeführten Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs haben für Gesprächsstoff gesorgt.
Datum:
13. Nov. 2025
Von:
Anita Donell
Möglich sind jetzt das Ausstreuen der Asche auf dem Friedhof oder an anderen Orten (zum Beispiel im eigenen Garten), die Flussbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause und die würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Totenasche, etwa zu einem Schmuckstück. 
Manche begrüßen diese neuen Formen sehr, andere sind skeptisch und lehnen sie ab. Gut ist jedenfalls, wenn die Aufmerksamkeit für das Thema dazu führt, dass sich mehr Menschen über die eigene Bestattung Gedanken machen. Wie möchte ich einmal begraben werden? Was würde die eine oder andere Form für mich selbst bedeuten, was für andere? Was hilft den Hinterbliebenen in ihrer Trauer? Gibt es jemand, der das Grab pflegen möchte? Wenn nicht, welche ansprechenden Möglichkeiten gibt es dann für eine würdige, namentliche Grabstätte? 
Aus kirchlicher Sicht gehören vor allem drei Dinge zu einer christlich geprägten Bestattungskultur:
  1. ein namentliche Kennzeichnung der Grabstelle, denn der Name steht für die Würde und Einzigartigkeit der Person;
  2. eine öffentlich zugängliches Grab als Ort der Trauer und des Gedenkens für alle, mit denen ein verstorbener Mensch in Beziehung stand; und
  3. dass die Toten nicht verschwinden, sondern an erkennbaren Orten im Gesichtskreis der Lebenden sichtbar bleiben, als öffentliches Zeichen der Verbundenheit von Lebenden und Verstorbenen.
Mit den neuen Bestattungsformen sind diese Anliegen nicht so gut einzulösen. Deshalb hat die katholische Kirche sich kritisch dazu geäußert. Aber das ist längst nicht alles. Wichtig ist uns, eine Meinungsbildung zur eigenen Bestattung zu fördern, in der Vieles bedacht wird und die deshalb für die einzelne Person und alle, die zu ihr gehören, tatsächlich zu guten Lösungen führt.
Dabei ist klar: Auch manche Katholikinnen und Katholiken werden sich für die neuen Bestattungsformen entscheiden. Deshalb hat sich das Bistum Trier – das heißt der Bischof, die Fachabteilung im Generalvikariat und viele Seelsorgerinnen und Seelsorger, die kirchliche Begräbnisfeiern leiten – Gedanken gemacht, wie das wichtige Anliegen, dass jedes verstorbene Mitglied der katholischen Kirche ein kirchliches Begräbnis bekommt, im Fall der neuen Bestattungsformen eingelöst werden kann. 
Die Handlungsorientierung, die so entstanden ist und vom Bischof in Kraft gesetzt wurde, lautet kurzgefasst: 
Wenn eine verstorbene Person eine der neuen Formen für sich festgelegt hat, nehmen wir diese Entscheidung an und suchen nach einem guten Weg der Gestaltung, in folgendem Rahmen. 
1. Die gottesdienstliche Feier als zentraler Bestandteil des kirchlichen Begräbnisses findet in jedem Fall unter kirchlicher Leitung statt, als Sterbeamt, Trauerfeier oder Verabschiedungsfeier, so wie es im konkreten Fall passend ist. 
2. Die eigentliche Beisetzung in der neuen Form kann in Verantwortung der Angehörigen in Abstimmung mit dem Bestatter stattfinden. 
3. Wenn es sinnvoll und gewünscht ist, nimmt der Seelsorger oder die Seelsorgerin an der Beisetzung teil: dann nicht als deren Leiter oder Leiterin, sondern zur seelsorglichen Begleitung der trauernden Hinterbliebenen. 
Genauer nachzulesen ist das auf der Internetseite des Bistums Trier unter www.bistum-trier.de/bestattung.  
Hinter all dem steht das Anliegen, alles zu tun, was einer qualitätvollen Bestattung dient, die christliche Hoffnungsbotschaft zur Wirkung bringt und eine gute seelsorgliche Begleitung in der Trauer gewährleistet, und zu einer Kultur des Totengedenkens beizutragen, an der viele Anteil haben können und die auch diejenigen nicht aus dem Blick verliert, für die kein namentliches Grab besteht.  
Text: Stefan Nober, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Team Diakonische Seelsorge